AGB’s Stand 01.09.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Smokin‘ BBQ

1.    Geltungsbereich

1.1.    Für die Geschäftsbeziehung zwischen Smokin´ BBQ e.U. Inh. Tanja Gabriel, FN 514348w, Egbertwerg 14/1, 4170 Haslach an der Mühl (im Folgenden „Smokin´ BBQ“ „wir“ oder „uns“ genannt) und (i)  natürlichen Personen, für die dieses Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört (im Folgenden „Verbraucher“ genannt) sowie (ii) natürlichen und juristischen Personen, für die dieses Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (im Folgenden „Unternehmer“ genannt; Verbraucher und Unternehmer im Folgenden gemeinsam auch „Kunden“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser AGB. Entgegenstehende, in unseren AGB nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu in unseren Bedingungen nicht enthaltenen, abweichenden oder neuen Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Die AGB sind unter  https://www.smoking-bbq.at/agb/   jederzeit abrufbar. Jedenfalls mit Entgegennahme einer Lieferung oder Leistung durch den Kunden werden von diesem diese AGB anerkannt.

1.2.    Unsere AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen und Auskünfte von bzw. mit uns sind nur schriftlich wirksam.

1.3.    Für Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn ihnen nicht zwingende Konsumentenschutzbedingungen entgegenstehen.

2.    Warenangebot

Unser Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Unser Angebot ist als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder Art und Weise für unsere Kunden verändern.

3.    Angebot, Vertragsabschluss

3.1.    Alle unsere schriftlichen Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Beim Verbrauchergeschäft gilt:  Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen wenden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenerhöhungen im Ausmaß von bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Beim Unternehmergeschäft gilt:  Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen wenden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenerhöhungen im Ausmaß von bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

In Prospekten usw. enthaltene Angaben sind nur dann verbindlich, wenn auf sie in unserer Auftragszusage Bezug genommen wird. Abbildungen und Aussehen in Prospekten, Website und dergleichen sind nur beispielhaft. Angebote in Prospekten oder online (Website, Social Media Kanälen, etc.) sind als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu stellen, zu verstehen.

3.2.    Die in unserem Angebot angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, die Preise und Konditionen sind vom Kunden, der Unternehmer ist, sofort nach Erhalt des Angebots zu prüfen. Werden vom Kunden, der Unternehmer ist, nicht innerhalb von 6 Wochen nach Absendung des Angebots Abweichungen festgestellt und diese unverzüglich schriftlich mitgeteilt, gelten die in unserem Angebot festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich. Im Interesse des Kunden, der Verbraucher ist, wird diesem empfohlen, die in unserem Angebot angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, die Preise und Konditionen sofort nach Erhalt des Angebots zu prüfen und uns Abweichungen davon sofort schriftlich mitzuteilen.

3.3.    Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

3.4.    Unsere Angebotspreise sind zum Stichtag der Angebotslegung gültig und richten sich nach unseren Einkaufspreisen. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten o.Ä. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
Aus Kundenfreundlichkeit versuchen wir Preiserhöhungen abzufedern, solange es uns möglich ist.

3.5.    Der Kunde verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung im Hinblick auf die von uns zu erbringenden Leistungen bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung an uns zu übergeben, widrigenfalls der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden kann.

3.6.    Unsere Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum von uns. Jede anderwärtige Verwendung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns.

3.7    Der Auftrag und der Termin gelten mit Eingang einer schriftlichen Zusage durch uns als vereinbart.

3.8    Sofern im jeweiligen Angebot nicht abweichend geregelt, ist eine Anzahlung in der Höhe von EUR 2.500,00 inkl. 10% MwSt. fällig. Die Anzahlungsrechnung senden wir dem Kunden gesondert zu. (Siehe dazu Punkt 10. unten – Storno) Anzahlungsrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

4.    Lieferung, Durchführung eines Auftrages

4.1.    Zugesagte Termine werden von uns nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Höhere Gewalt, Streiks oder dergleichen berechtigen uns die Lieferung bzw. die Durchführung eines Auftrages hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bei nicht termingerechter Lieferung oder bei Nichtlieferung bzw. Nichtdurchführung eines Auftrages stehen dem Kunden, der Unternehmer ist, nur bei von uns mindestens zu vertretender grober Fahrlässigkeit zu. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf einen allfälligen Schadenersatzanspruch.

4.2.    Bestellte Menüs und Buffets werden entsprechend der bestellten Menge verrechnet.

4.3.    Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenanzahl spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Speziell bei Hochzeiten ist zu beachten, dass sich das Brautpaar oft selbst nicht mitzählt und die Dienstleister, die den ganzen Tag in ihrem Auftrag arbeiten wie Fotograf, Wedding Planner, Trauredner oder die Musik und das Servicepersonal sind zu der Gästeanzahl zuzurechnen, wenn ihnen Speisen angeboten werden. Bei Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums sind wir berechtigt Alternativen zu servieren.

4.4.    Bei einer Verkleinerung der Veranstaltung auf die Gäste bezogen vor dem in Punkt 4.3. angegeben Zeitpunkt ist zu beachten, dass ein minimale Abweichung der Portionenanzahl oder der Personenanzahl von 5 % laut Angebot nach unten nicht berücksichtigt wird. Bei mehr als 5% kommt es zu einem neuen Preisangebot. Sowie werden darüber hinaus die bereits erbrachten Angebots-, Planungs- und Organisationsaufwände für die ursprünglich größer geplante Veranstaltungen zu einem Stundensatz von € 60,00 Netto, + 20% Mwst. demnach € 72,- Brutto verrechnet.

4.5.    Für eine Konsumation der Speisen nach 12 Stunden ab Liefer- bzw. Zubereitungszeitpunkt können wir keine wie immer geartete Haftung übernehmen.

4.6.    Die Einholung oder Erstellung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen, Präventionskonzepte oder sonstiger Genehmigungen für die Veranstaltung des Auftraggebers ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich vom Kunden verlangt wird und am Angebot aufgeführt ist.

4.7.    Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben oder Unterlagen.

4.8.    Hat der Kunde die Ware/Leistung nicht wie vereinbart übernommen und angenommen (Annahmeverzug), sind wir ebenfalls berechtigt, die bestellten Waren bzw. gebuchten Leistungen zu 100 % zuzüglich der Kosten für die Anlieferung und den Abtransport in Rechnung zu stellen, dies unbeschadet allfälliger Ansprüche von uns vermittelter dritter Personen. Dabei werden wir uns in Abzug bringen, was wir uns infolge der Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots erspart oder was wir durch anderweitige Bewirtung erhalten haben.

4.9.    Bei kurzfristigen Bestellungen innerhalb von 48 Std. vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung berechnen wir eine Servicepauschale von € 120,00 Brutto.

4.10.    Bei jeder Veranstaltung und jedem Auftrag muss gewährleistet sein, dass wir rechtzeitig (8 Stunden zuvor) zum vereinbarten Zeitpunkt (Buffet Start) Zugang zur Location und zu den von uns genutzten Räumlichkeiten innerhalb und außerhalb der Location haben.

5.    Personal

5.1.    Bei privaten Veranstaltungen gilt:
Alle Angebote sind auf Selbstbedienungsbasis kalkuliert. Sollten Sie Service am Tisch wünschen, stellen wir Ihnen gerne unsere fachlich geschulten, freundlichen und engagierten Mitarbeiter zur Verfügung. Es wird letztlich nach tatsächlichem Stundenaufwand verrechnet, jedoch mindestens 8h. Kosten pro Servicepersonal. Die Stundensätze verstehen sich inkl. Lohnnebenkosten, Sozialversicherung und MwSt. und belaufen sich auf:

pro Servicepersonal à Stunde vor Ort von 0 bis zur 8ten Arbeitsstunde Service-Personal € 44,- / Service-Leitung € 56,- Ab der 8ten Arbeitsstunde fallen pro weitere Stunde zusätzlich 50% des Stundensatzes (= € 22,-/28,-) als Gesetzliche Überstundenzulage an. Hin- / Retourfahrt pro Stunde a normaler Stundensatzes ( € 44,- / € 56,-) und pro Auto ein Km-Satz: € 1,00 je Km & Kfz.

Zeitaufwand für Serviceplan Erstellung € 80,- a Stunde.

5.2.    Bei Firmenveranstaltungen gilt:
Es wird eine Schmutzgeschirr-Rückgabe-Station eingerichtet, wo jeder sein benutztes Geschirr selbst zurückgeben kann oder es werden 1-2 Personen von dem Kunden, der Unternehmer ist,  gestellt, die das benutze Geschirr abservieren, abbürsten und in die vorgegebenen Boxen verstauen. Fals dies nicht geschieht, behalten wir uns vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

5.3.    Die Kosten des Küchenpersonals sind bereits in den Preisen der Speisen miteinkalkuliert und werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht separat in Rechnung gestellt.

5.4     Ist ein Covid Beauftragter zur Durchführung der Veranstaltung gesetzlich vorgeschrieben, so hat der Kunde (ist gleich der Veranstalter) dafür zu sorgen.

5.5     In jedem Fall ist der Kunde der Veranstalter.

5.6     Das von uns zur Verfügung gestellte Servicepersonal ist nicht verpflichtet die Gäste an die geltenden Corona Verordnungen anzuhalten oder Kontrollen auszuüben, sofern dies nicht extra vereinbart oder gesetzlich verordnet wurde.

6.    Erfüllungsort, Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss

6.1.    Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners uns gegenüber ist unser Geschäftssitz, dies selbst dann, wenn die Übergabe der Ware bzw. unsere Leistungserbringung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

6.2.    Beim Unternehmergeschäft gilt: Der Nutzungs- und Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Waren und Artikel an einen Transporteur, selbst wenn frachtfreie Lieferung, oder die Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge vereinbart oder der Transport von uns durchgeführt, organisiert, geleitet oder bezahlt wird. Die Waren reisen daher stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

6.3.    Für unsachgemäße Lagerung von Gerätschaften, Lebensmittel, Waren von Drittlieferanten etc. durch den Kunden übernehmen wir keinerlei Haftung.

6.4.    Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab dem Gefahrenübergang bis zur Zurückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Verlust oder Diebstahl sind vom Kunden zu vertreten.

6.5.    Alle von uns angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – stehen und bleiben im Eigentum von uns, und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

6.6.      Mängel an der erbrachten Lieferung oder Leistung müssen sofort vor Ort mitgeteilt werden, damit wir noch an Ort und Stelle einen Austausch oder Verbesserung gewährleisten können. Passiert das erst nach der Veranstaltung ist das keine Grundlage vom Vertrag zurück zu treten und ausstehende Zahlungen einzubehalten.

6.7.      Bei der Veranstaltung eventuell ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel sowie Mengen werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Annahme, Zahlung oder zum Vertragsrücktritt.

6.8.    Für Beschädigungen, die durch Gäste, oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde, der Veranstalter ist. Beim Unternehmergeschäft haften wir  nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie die Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

7.    Getränke

7.1.    Ohne schriftliche Bestätigung von unserer Seite dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation am jeweiligen Veranstaltungsort mitgebracht oder ausgegeben werden. Andernfalls behalten wir uns die Geltendmachung von „Stoppelgeld“ vor.

7.2.    Bei Privatveranstaltungen und Firmenveranstaltungen gilt:
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß der im Angebot enthaltenen Getränkepauschale abgerechnet.

8.    Drittlieferanten

8.1.    Wir sind berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Fremd-Unternehmen heranzuziehen.

8.2.    Leih- und Verbrauchsartikel von Drittlieferanten müssen vom Kunden vor Ort und vor Veranstaltungsbeginn auf korrekte Menge und Mängel überprüft werden. Sollte die Menge nicht korrekt sein, oder Schäden an den Waren/Artikel vorzufinden sein, müssen diese beim Unternehmergeschäft sofort, oder längstens bis zum Beginn der Veranstaltung, bei uns gemeldet werden, da sonst der Kunde für Schäden und Verluste haftet.

8.3.    Für von uns dem  Kunden vermittelte Leistungen dritter Personen (wie zB Fotografen, etc) wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.

9.    Kündigung

Wir sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
–    wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit unserer Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
–    wenn der Ruf, sowie die Sicherheit unseres Unternehmens gefährdet wird,
–    im Falle höherer Gewalt,
–    bei gravierenden Vorfällen im Unternehmen bzw. der Familie des Auftragnehmers (Todfall, Krankheitsbedingt auf dem Sterbebett liegend, etc.)
In diesen Fällen stehen weder dem Kunden, der Unternehmer ist, noch Dritten Schadenersatzansprüche zu. Jedoch sind wir angehalten, wenn wir aus eigenen Reihen die Veranstaltung nicht durchführen können, einen Ersatzcaterer in derselben Qualität zu suchen.

10.    Stornobedingungen

10.1.     Der Auftrag und der Termin gelten mit Eingang einer schriftlichen Zusage durch uns als vereinbart. Ab diesem Zeitpunkt ist unabhängig der Rechnungsstellung eine Anzahlung in der Höhe von € 2.500,- inkl. 10% MwSt. fällig. (siehe dazu bereits Punkt 3.8)

Bei den von uns angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.

Bei einer Absage/Stornierung nach der schriftlichen Zusage wird diese Anzahlung sofort fällig oder wenn bereits überweisen nicht mehr zurückerstattet. Die jeweiligen Stornogebühren berücksichtigen jene Kosten, die wir uns aufgrund des Unterbleibens der Leistung(en) erspart haben, und sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen zu berechnen. Auf das richterliche Mäßigungsrecht bei Verbrauchergeschäften gem. § 7 KSchG wird hingewiesen.  Wenn sich zu diesem Termin ein gleichwertiger Ersatz-Catering-Auftrag findet, erstatten wir 50% des Anzahlungs-Betrages aus Kulanz retour.

10.2.      Nach Auftragsvergabe wird zusätzlich zur Anzahlung eine Stornogebühr bei Stornierungen innerhalb von 12 Monate vor der Veranstaltung in der Höhe von 10 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

10.3.    Nach Auftragsvergabe wird zusätzlich der Anzahlung eine Stornogebühr bei Stornierungen bis 7 Wochen vor der Veranstaltung in der Höhe von 20 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt, sofern die Summe aus 20% und der Anzahlung von EUR 2.500 den Auftragswert nicht übersteigt. Wenn das der Fall ist, behalte ich allein die Anzahlung ein.

10.4.    Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung wird zusätzlich der Anzahlung eine Stornogebühr über 50 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt, sofern die Summe aus 50% und der Anzahlung von 2.500 den Auftragswert nicht übersteigt. Wenn das der Fall ist, werden zusätzlich der Anzahlung eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

10.5.    Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung ist der volle Auftragswert zu leisten und die Anzahlung wird dem entgegengerechnet.

10.6.1 Wenn durch höhere Gewalt und oder durch gesetzliche Beschlüsse die Veranstaltung an diesem Tag und oder Ort nicht in dem Größenmaß, so wie im Auftrag niedergeschrieben stattfinden kann, so ist einvernehmlich zu entscheiden dass entweder die Veranstaltung mit den Richtlinien 4.4 verkleinert wird, oder es einen einvernehmlich gemeinsam getroffenen Ersatztermin in dem vollen Ausmaß des Auftrages geben wird. Die Entscheidung muss beiderseits eingehalten und ausgeführt werden.

10.6.2 Wenn durch höhere Gewalt und oder durch gesetzliche Beschlüsse die Veranstaltung nicht an dem Tag und oder Ort stattfinden kann, so bleibt der Vertrag dennoch bestehen und ist automatisch auf einen späteren Termin zu verlegen. Es gilt immer in erster Linie einen ehest möglichen Ersatztermin im selben Jahr zu finden, bei dem der bereits vereinbarte Umfang des Auftrages 1zu1 ausgeführt werden kann. Die Verträge bleiben im Ursprung so wie vereinbart bestehen! Wenn auf Wunsch der Auftrag seitens Auftraggeber am Verschiebungstag nicht in demselben Umfang ausgeführt werden soll, dann ist 4.4. einzuhalten.

10.6.3   Wenn dann unter allen Umständen kein Ersatztermin gefunden werden kann, oder keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die bis dato erbrachten Aufwände wie Angebots-Erstellung, Besprechungen telefonisch, persönlich, vor Ort oder bei Terminen, Serviceplanerstellung, weitere Zeit Aufwendungen wir Angebots Rückabwicklung usw. zu einem Stundensatz von € 60,00 Netto, + 20% Mwst. demnach € 72,- Brutto verrechnet und wenn bereits geleistet der Anzahlung entgegengestellt. So auch bei Arbeitsmittel und km Gelder. Ist die Anzahlung noch nicht eingetroffen wird der errechnete Betrag fällig.

10.6.4   Das Tragen von Masken welcher Art auch immer auf Veranstaltungen, das Durchführen von Tests vor Veranstaltungen, das Abstandhalten auf Veranstaltungen, 1G, 1,5G, 2G, 2,5G, 3G und alle weiteren jegliche Maßnahmen zur Eindämmung von CV19 und Mutationen sind keine Stornierungs- oder Verschiebungsgründe, die unsere AGBs aufheben. Einzig und alleine die vom Staat verhängten und rechtlich gültigen Schließungen oder Verbote zur Durchführung einer Veranstaltung am Veranstaltungstag ist ein Stornierungs- oder Verschiebungsgrund, der unsere AGBs übersteigt.

10.6.5  Verschiebungsgründe sind ausschließlich die vom Staat verhängten und rechtlich gültigen Schließungen oder Verbote zur Durchführung einer Veranstaltung am Veranstaltungstag. Und wenn für diesen Tag rechtlich gültige Einschränkungen hinsichtlich der Größe vorliegen die Veranstaltung so zu verkleinern das dies unzumutbar für den Auftraggeber ist. So bleibt der Vertrag dennoch bestehen und ist automatisch auf einen späteren Termin zu verlegen. Es gilt immer in erster Linie einen ehest möglichen Ersatztermin im selben Jahr zu finden, bei dem der bereits vereinbarte Umfang des Auftrages 1zu1 ausgeführt werden kann. Die Verträge bleiben im Ursprung so wie vereinbart bestehen!

11.    Preise

11.1.    Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO. Bei Preisangaben auf Angebote an Privatpersonen verstehen sie sich inkl. gesetzliche Steuern und Abgaben und exklusiv sonstige eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben und benötigte Präventionskonzepte. Bei Unternehmen verstehen sich die Preisangaben ohne gesetzliche Steuern und Abgaben, sonstige eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben und benötigter Präventionskonzepte.

11.2.    Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise, beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführte Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für ev. mit den Räumlichkeiten verbundene Nebenkosten wie Abschlagszahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie. Weiters sind nicht enthalten die Kosten für die Müllentsorgung, verbrauchten Strom oder Wasser bzw. anfallendes Abwasser. Festgehalten wird, dass es vor Ort aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist eine Mülltrennung durchzuführen. Dies wird zuhause nachgeholt.

11.3.    Jede erwachsene Person wird als eine vollwertige Portion gerechnet. Bei Kindern ab 8 Jahren, kann man ebenfalls mit einer vollwertigen Portion rechnen. Portionen für Kinder unter 8 Jahren werden bei der Bestellmenge nicht berücksichtigt und sind somit kostenlos. Es sei denn, es ist eine erhebliche Anzahl unter 8 Jahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Angaben bzgl. der Personenanzahl, Kinderanzahl und Portionenmenge wahrheitsgetreu zu machen.

12.    Zahlungsbedingungen

12.1.    Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt 10 Tage ohne Abzug zahlbar. Anzahlungsrechnungen sind hingegen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegen schriftliche Vereinbarung können andere Zahlungsziele gewährt werden. Bei verspäteter Zahlung werden von uns Zinsen und Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in der Höhe von 8 % beim Unternehmergeschäft sowie 4 % beim Verbrauchergeschäft über dem Basiszinssatz berechnet und eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr pro Mahnung in der Höhe von € 15,00.

12.2.    Beim Unternehmergeschäft gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistungen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

12.3.    Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleitstet.

13.    Versicherung

Allfällige Veranstaltungsversicherungen hat der Kunde selbst abzuschließen.

14.    Gerichtsstand

Beim Unternehmergeschäft gilt: Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich und örtlich zuständige Landesgericht Linz vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für unseren Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

15.    Zurückbehaltungsrecht

Beim Unternehmergeschäft gilt: Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen. Von der Übernahme bis zur Rückstellung derselben an uns trägt der Kunde die Gefahr für den Verlust oder Schäden an diesen. Im Schadensfall sind wir berechtigt, den Ersatz der Gegenstände dem Kunden zum Selbstkostenpreis zu verrechnen.

16.    Datenschutz

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass sowohl die über das Online-Formular eingegebenen, wie auch die im Angebot und Vertrag enthaltenen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt lediglich in dem Ausmaß, welches zur Auftragserfüllung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

17.    Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine wirksame, welche der unwirksamen vom wirtschaftlichen Zweck her am nächsten kommt, ersetzen. Technische Änderungen und Irrtümer (Druckfehler) sowie Preisänderungen vorbehalten

Haslach an der Mühl, 01.09.2024                              Smokin´ BBQ e.U. Inh. Tanja Gabriel